Meine Ziele

Meine Ziele

Seit Einführung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) im Jahr 1951 haben sich auf diesem Gebiet zahlreiche Ergänzungen zu den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere durch die laufende Rechtsprechung, ergeben. Zuletzt erfolgte eine umfangreiche Änderung zum 01.12.2020 mit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG). Diese Vorschriften und Regeln bilden die Grundlage für die Verwaltung Ihres Wohnungseigentums.

Als Fachverwalter von Wohnungseigentum erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Mindestanfordernisse eine ständige Weiterbildung, z.B. durch den Besuch von Fachseminaren. Damit passe ich regelmäßig mein Verwalterhandeln an die gesetzlichen Veränderungen und Vorschriften an, so dass dadurch eine ordnungsgemäße und fachgerechte Betreuung Ihres Eigentums gewährleistet ist.

Referenzen

Nähere Informationen zu Referenzen und Referenzobjekten nenne ich Ihnen gerne bei entsprechender Anfrage.

Haus- und Wohnungsverwaltung
Stephan Buller

Schluesselbund mit Haus-Anhänger

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